Bereitstellungszinsen sind Kosten, die von der finanzierenden Bank auf noch nicht ausgezahlte Darlehensteile erhoben werden. Diese Kosten fallen erst nach der sogenannten bereitstellungsfreien Zeit an.
Der Begriff Sondertilgung bezeichnet eine vorzeitige, unplanmäßige Zahlung im Rahmen eines Kreditvertrages, die jedoch meist in der Höhe beschränkt ist.
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