Ein Nachrangdarlehen bezeichnet ein Darlehen welches im zweiten Rang des Grundbuches abgesichert wird.
Nachrangdarlehen werden für die erstfinanzierende Bank wie ein Eigenkapitaleinsatz gewertet und verbessern somit den Beleihungsauslauf und damit auch die Zinskonditionen. In der Regel gelten als Nachrangdarlehen in den meisten Fällen Fördermittel (z.B KfW Programme), die über eine Förderbank beantragt werden.
Eine weitere Variante an mehr Eigenkapital beim Hauskauf zu kommen ist der Konsumentenkredit. Nicht alle Kreditinstitute akzeptieren einen Konsumentenkredit als Eigenkapitalersatz, dies muss mit der finanzierenden Bank in Absprache geschehen. Ein Konsumentenkredit wird ausschließlich über die Bonität des Darlehensnehmers abgesichert, das heißt dieses Darlehen wird im Grundbuch nicht erwähnt.
Bei Fragen rund um das Thema Nachrangdarlehen, fragen Sie gerne Ihren Berater bei der HanseHyp.
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